Förderungen für FAROart für Museen in Bayern

Besondere Zuschüsse für nichtstaatliche Museen in Bayern

4. Juni 2024

Das Land Bayern bietet nichtstaatlichen bayerischen Museen eine große Bandbreite an projektbezogenen Fördermöglichkeiten. Die finanzielle Unterstützung dient dem Erhalt und der qualitativen Fortentwicklung der Museumslandschaft, der Professionalisierung der Museumsarbeit sowie der Bewahrung und zeitgemäßen Präsentation von Kulturgut verschiedener Art in Bayern.

Förderungen durch die Landesstelle Bayern – Wer wird gefördert?
Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern unterstützt Museen, die nicht in staatlicher Trägerschaft sind, d.h. Museen, deren Träger Kommunen, privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Institutionen sind. Dies sind ca. 1.260 der insgesamt 1.360 Museen in Bayern. Im Jahr 2021 hat die Landesstelle beispielsweise 163 Projekte mit insgesamt EUR 2,28 Mio. gefödert. Die einzelnen Förderbeträge hatten eine große Spannbreite und lagen zwischen EUR 1.000,- und 290.000,-, dies entspricht Fördersätzen von 7,9 bis 67 Prozent.

Förderungen durch die Landesstelle Bayern – Was wird gefördert?

Die Bewilligung einer Förderung ist grundsätzlich nur möglich mit Eigenanteil des jeweiligen Museums und gilt quasi als flexible Anteilsfinanzierung. Die Gegenstände der Förderung sind vielfältig und reichen von der (Neu-) Gestaltung von Dauer- oder Wechselausstellungen, über die barrierefreie Erschließung des Museumsangebots bis hin zu didaktischen oder museumspädagogoischen Projekten.

Förderungen durch die Landesstelle Bayern – Wie wird gefördert?

Voraussetzungen für eine Förderung sind insbesondere ein dauerhafter Betrieb des Museums als öffentliche Bildungseinrichtung mit regelmäßigen Öffnungszeiten sowie ein ausgearbeitetes Projektkonzept. Die Bewilligung einer Förderung ist in den meisten Fällen nur möglich, wenn der Förderantrag mit detaillierter Projektbeschreibung und Kosten-/Zeitplan rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn bei der Landestelle eingeht. Wird der Antrag bewilligt bekommt das Museum einen rechtskräftigen Bescheid mit dem jeweiligen Fördersatz. Dieser ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Kosten und bewilligter Förderung. Um die Auszahlung zu erhalten muss das Museum einen Auszahlungsantrag stellen. Nach Projektabschluss muss es einen Verwendungsnachweis mit Auflistung aller Rechnungen einreichen.

Weitere Fördermöglichkeiten in Bayern

Der Freistaat Bayern bietet auch andere Förderprogramme für Museen, wie zum Beispiel den Kulturfonds oder die Bayerische Landesstiftung. Wichtig hierbei ist das Verbot der Mehrfachförderung: Ein Projekt darf nicht aus verschiedenen Programmen des Freistaats gefördert werden. Zusätzlich gibt es auch kleinere kommunale Förderer wie Landkreise oder Bezirke sowie wechselnde Programme der Kulturstiftung oder der Bayerischen Sparkassenstiftung. Und nicht zuletzt können natürlich auch in Bayern bundesweite Förderprogramme wie zum Beispiel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz oder des Deutschen Zentrums Kulturgutforschung genutzt werden.

Fazit

Museen in Bayern haben vielfältige Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von verschiedensten Projekten zu erhalten. Es macht hierfür Sinn, wenn Museen sich auf den Webseiten der hier aufgelisteten Institutionen regelmäßig über aktuelle Programme informieren. Lassen Sie sich nicht von Formularen abschrecken – am Ende lohnt sich der Prozess, und sowohl das einzelne Museum als auch die gesamte Bayerische Kuturlandschaft profitieren gleichermaßen.